Die Studie untersuchte, wie sich Cannabiskonsum im Jugendalter auf die geistige Entwicklung (z. B. Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Denken) über mehrere Jahre auswirkt. Dafür wurden über 11.000 Kinder und Jugendliche (9–17 Jahre) aus der grossen US-Langzeitstudie „ABCD“ begleitet.
Besonders wichtig: Die Forschenden kombinierten Selbstauskünfte mit biologischen Tests (Haar-, Urin- oder Speichelanalysen), um den Cannabiskonsum möglichst genau zu erfassen.
Zentrale Ergebnisse
Jugendliche, die mit Cannabis beginnen, entwickeln sich kognitiv langsamer weiter als Gleichaltrige ohne Konsum. Betroffen sind u. a.:
Kurz gesagt: Die „normale“ geistige Entwicklung wird abgebremst.
Kinder, die später Cannabis konsumieren, hatten vorher oft leicht bessere kognitive Leistungen als andere. Aber:
Bildlich: Sie starten vorne, werden aber später überholt.
In einer Teilgruppe zeigte sich:
Das deutet darauf hin, dass nicht alle Cannabisbestandteile gleich wirken.
Die Studie berücksichtigt viele andere Einflüsse, z. B.:
Dadurch ist es sehr wahrscheinlich, dass die beobachteten Unterschiede tatsächlich mit Cannabis zusammenhängen.
Fazit
Jugendliche, die mit Cannabis beginnen, zeigen im Durchschnitt eine verlangsamte geistige Entwicklung über die Zeit, besonders beim Gedächtnis – vermutlich vor allem durch THC.
Referenz: Wade, N.E., Sullivan, R.M., Wallace, A.L. et al. Longitudinal neurocognitive trajectories in a large cohort of youth who use cannabis: combining self-report and toxicology. Neuropsychopharmacol. (2026). https://doi.org/10.1038/s41386-026-02395-1
Wichtige Anmerkung zum Thema Drogen:
Aus gesundheitlicher Sicht empfehle ich den vollständigen Verzicht auf Drogen. Gleichzeitig befürworte ich jedoch die umfassende Legalisierung aller Drogen.
Die derzeitige Illegalität stärkt das organisierte Verbrechen und führt zu enormen Profiten für kriminelle Strukturen – historische Beispiele wie die Alkoholprohibition in den USA sowie aktuelle Drogenkartelle verdeutlichen dies.
Darüber hinaus sollte jeder Mensch das Recht haben, über seinen eigenen Körper zu bestimmen. Auch selbstschädigendes Verhalten fällt in diesen Bereich, solange dabei weder anderen Menschen noch Tieren Schaden zugefügt wird.
Eine klare Ausnahme bildet der Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die Abgabe von Drogen an Minderjährige unter 18 Jahren sollte strikt verboten und als schweres Vergehen konsequent verfolgt werden.