„EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. Rituelle Schlachtungen als solche würden nicht verboten und damit werde die Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts am Donnerstag.“
Anmerkung:
Schächten mit der Religionsausübung zu begründen ist natürlich absurd, weil keine Religion das Essen von Fleisch vorschreibt und ein Gaumenkitzel durch Tierquälerei ein barbarischer egoistischer Akt ist.
Ist es vorstellbar, dass ein Gott Wohlgefallen daran hat, dass …
Das betäubungslose Schächten ist eine systematische vorsätzliche barbarische Tierquälerei. Es lässt sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass sehr wahrscheinlich auch die Mehrheit der in „normalen“ Schlachthöfen getöteten Tiere zu Tode gequält wird. Das total Irre am Schächten ist jedoch, dass es religiös begründet wird. Aber in den religiösen Schriften wird die Betäubung vor dem Töten nicht verboten. Und was noch wichtiger ist: Es existiert keine religiöse Vorschrift, dass „Gläubigen“ der Konsum von Fleisch oder anderen Tierprodukten als quasi religiöser Akt vorgeschrieben wäre! Fleisch und Tierprodukte haben nichts mit Religion zu tun. Sie sind nichts weiter als ein skrupelloser Gaumenkitzel. Also kann man den Konsum von Tierprodukten auch nicht religiös begründen, erst recht nicht das damit verbundene barbarische Quälen von Tieren.
Fazit: Jeder Konsum von Tierprodukten (Ausbeutung, Vergewaltigung, Mord) ist ein Verbrechen, nicht nur das Schächten. Der Konsum von Tierprodukten ist kein religiöser Akt, sondern ein egoistischer Gaumenkitzel, der sogar die von Gott geschenkte Gesundheit zugrunde richtet.
https://www.vgt.ch/news/201218-eugh-erlaubt-schaechtverbot.htm