Newsletter ProVegan: Ausgabe 29/2025

Offener Brief von 75 Wissenschaftlern an die deutsche Bundesregierung wegen deren Unterstützung eines Völkermords

Herr Bundeskanzler Friedrich Merz,

 

Herr Vizekanzler Lars Klingbeil,

 

Frau Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan,

 

Frau Forschungsministerin Dorothee Bär,

 

Herr Innenminister Alexander Dobrindt,

 

Herr Verteidigungsminister Boris Pistorius,

 

Frau Bildungsministerin Karin Prien,

 

Frau Wirtschaftsministerin Katharina Reiche,

 

Herr Außenminister Johann Wadephul,

 

als Wissenschaftler:innen, Forschende und Lehrende verschiedenster Fachrichtungen,

 

wenden wir uns mit größter Entschiedenheit an Sie: Seit 20 Monaten unterstützt Deutschland

 

(politisch, finanziell und militärisch) eines der größten Verbrechen unserer Zeit – die

 

Vernichtung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und die Zerstörung jeglicher

 

Lebensgrundlagen in Gaza und zunehmend in der West Bank. Seit 20 Monaten verfolgen wir

 

täglich diesen horrenden Völkermord „live“ mit, während die deutsche Politik davon losgelöst

 

diskutiert und agiert. Solange Sie als die neu amtierende Bundesregierung diese Realität nicht

 

endlich anerkennen und entsprechend Maßnahmen ergreifen, tragen Sie, tragen wir alle,

 

weiter Mitschuld an diesem Verbrechen. Ihr aktuelles Handeln, ebenso wie das der vorherigen

 

Bundesregierung, ist völkerrechtswidrig und politisch hochgefährlich: Deutschland untergräbt

 

damit aktiv jenes internationale Rechtssystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg auch als

 

Reaktion auf deutsche Verbrechen geschaffen wurde.

 

Es ist unbestreitbar, dass Israel mit ungehemmter Gewalt in Gaza vorgeht. Seit dem Ende der

 

formalen Waffenruhe im März hat die Armee die Bombardierungen, Erschießungen und

 

Vertreibungen intensiviert. Offiziell liegt die Zahl der Todesopfer bei 55.637.

 

Expert:innen gehen jedoch von mindestens 250.000 direkten und indirekten Opfern aus

 

(mehr als 10% der Bevölkerung Gazas), unter anderem aufgrund der systematischen

 

Zerstörung des Gesundheitssystems und anderer ziviler Infrastruktur wie die

 

Trinkwasserversorgung, der gezielten Einschränkung von Nahrung, Wasser, Medikamenten

 

und Hygieneartikeln und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Israel zerstörte zudem

 

weite Teile der Landwirtschaft und blockiert den Zugang zum Meer. Laut dem

 

letzten Integrated Food Security Phase Classification (IPC)-Bericht leidet fast die gesamte

 

Bevölkerung als direkte Folge der gezielten Aushungerungspolitik unter akuter

 

Ernährungsunsicherheit.

 

Deutschland muss endlich das falsche Narrativ aufgeben, Israels Vorgehen in Gaza sei legitime

 

Selbstverteidigung oder lediglich eine aus dem Ruder gelaufene Reaktion. Tatsächlich handelt

 

es sich um die radikale Verwirklichung eines historischen Traums vieler Zionisten: die

 

Umsiedlung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung – bis hin zu ihrer möglichen

 

Vernichtung. Und das nicht nur in Gaza, sondern auch im Westjordanland, einschließlich

 

Ostjerusalems, sowie in Teilen Syriens und des Libanons. Dieses Vorgehen beruht auf

 

Verstößen gegen das Völkerrecht im Rahmen einer jahrzehntelangen Besatzungs- und

 

Annexionspolitik, vor der Deutschland beharrlich die Augen verschließt. Indem Sie, Herr

 

Bundeskanzler, nun auch noch den Angriffskrieg Israels auf den Iran mit dem

 

Selbstverteidigungs-Narrativ zu legitimieren versuchen und Israel als Vollstrecker westlicher

 

Interessen darstellen, scheinen Sie sich endgültig von der UN-Charta verabschieden zu wollen.

 

Wir möchten Sie daher daran erinnern, dass Deutschland als Vertragsstaat der Vereinten

 

Nationen, der UN-Völkermordkonvention und des Römischen Statuts rechtlich und politisch

 

dazu verpflichtet ist, das Völkerrecht zu schützen, Völkerrechtsverbrechen zu verhindern und

 

– soweit sie individuell zurechenbar sind – die strafrechtliche Verfolgung von

 

Völkerrechtsverbrechen aktiv zu unterstützen. Der Internationale Gerichtshof hat im Fall

 

Bosnien und Herzegowina vs. Serbien und Montenegro (Art. 430f) klargestellt: Alle Staaten,

 

besonders einflussreiche, sind verpflichtet, Völkermord zu verhindern. Mit der aktiven

 

Ignoranz gegenüber dieser Verpflichtung verletzen Sie als verantwortliche Exekutive nicht nur

 

internationales Recht, sondern auch die deutsche Verfassung. Dies bekräftigten bereits im

 

April 2024 rund 600 Beamt:innen verschiedener Bundesministerien in einem offenen Brief:

 

„Israel begeht in Gaza Verbrechen, die in klarem Widerspruch zum Völkerrecht und damit zur

 

deutschen Verfassung stehen, an die wir als Bundesbeamte und Angestellte im öffentlichen

 

Dienst gebunden sind.“

 

Schon im Oktober 2023 machten über 800 Expert:innen aus den Bereichen Völkerrecht sowie

 

Konflikt- und Völkermordforschung auf die Gefahr eines drohenden Genozids aufmerksam.

 

Israels Offensive in Gaza wurde von Anfang an von genozidalen Äußerungen führender

 

israelischer Politiker begleitet (vgl. Südafrikas Dossier). Israel setzte direkt zu Beginn Hunger

 

als Kriegswaffe ein, und die israelische Armee warf allein in den ersten sechs Tagen

 

laut eigenen Angaben 6.000 Bomben in Gaza ab, die mehr als 1.400 Menschen töteten. Im

 

November 2023 forderten UN-Expert:innen Schutzmaßnahmen, um einen Völkermord zu

 

verhindern, und bereits im Dezember 2023 stufte das Lemkin Institute for Genocide

 

Prevention das Vorgehen Israels als Genozid ein. Kurz darauf, im Januar 2024, entschied der

 

IGH im Fall Südafrika vs. Israel, dass das Risiko eines unmittelbar bevorstehenden Völkermords

 

besteht. Er ordnete präventive Maßnahmen im Januar, März und Mai 2024 an, die Israel

 

allesamt ignorierte. Hinzu kommen die internationalen Haftbefehle gegen Benjamin

 

Netanjahu und Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die

 

Menschlichkeit, die Ihre Regierung zu ignorieren sogar offen angekündigt hat. Ebenso liegen

 

zahlreiche Berichte der UN und von verschiedenen, einschließlich palästinensischen und

 

israelischen, Menschenrechtsgruppen sowie von humanitären Organisationen vor; sie alle

 

dokumentieren zahlreiche israelische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die

 

Menschlichkeit. Unter allen namhaften Holocaust- und Genozidforschern ist mittlerweile

 

unstrittig: Israel begeht einen Völkermord in Gaza.

 

UN-Expert:innen folgend fordern wir Sie daher auf, umgehend und konsequent massiven

 

politischen und wirtschaftlichen Druck auf Israel auszuüben, um den Völkermord an den

 

Palästinenser:innen zu stoppen und die illegale Besatzung zu beenden. Hierzu zählt, die im

 

September 2024 empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, darunter:

     

  • Die Verhängung eines vollständigen Waffenembargos gegen Israel, einschließlich
  •  

der Aussetzung aller Waffenabkommen, -importe, -exporte und -transfers, auch von

 

Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die gegen die palästinensische

 

Bevölkerung unter Besatzung eingesetzt werden könnten.

     

  • Die sofortige Überprüfung aller diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen
  •  

Beziehungen zu Israel.

     

  • Die Ergreifung aller notwendigen Schritte, um das palästinensische Recht auf
  •  

Selbstbestimmung im besetzten palästinensischen Gebiet zu garantieren

 

einschließlich der vollen Anerkennung des Staates Palästina.

     

  • Wirtschaftliche Sanktionen und die Aufhebung oder Aussetzung der
  •  

Handelsabkommen und akademischen Beziehungen zu Israel, die seine illegale

 

Besatzung und das Apartheidregime unterstützen.

     

  • Die aktive Unterstützung des IGH und des IStGH in der Dokumentation und
  •  

juristischen Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen.

 

Angesichts der weiter eskalierenden genozidalen Gewalt Israels in Gaza und in der West

 

Bank, fordern wir Sie darüber hinaus nachdrücklich dazu auf, umgehend weitergehende

 

Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen:

     

  1. Der internationale Schutz für die palästinensische Zivilbevölkerung:
  2.  

Deutschland muss sich auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der

 

Zivilbevölkerung in Gaza und in der West Bank einsetzen. Dazu gehört die ernsthafte

 

Prüfung militärischer Schutzmaßnahmen wie die Einrichtung von Schutz- und

 

Flugverbotszonen sowie die Entsendung von UN-Friedensmissionen, um weitere

 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, die Lieferung von Hilfsgütern zu

 

sichern und die palästinensische Bevölkerung vor Vertreibung und Vernichtung zu

 

bewahren.

     

  1. Aufnahme und medizinische Evakuierung schutzbedürftiger Geflüchteter aus Gaza:
  2.  

Als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und der UN-

 

Völkermordkonvention trägt Deutschland eine besondere Verantwortung,

 

gefährdeten Geflüchteten aus Gaza Schutz zu bieten. Besonders schutzbedürftige

 

Gruppen wie Schwerverletzte, Kranke, Kinder, Schwangere, Alte und Traumatisierte

 

sollten im Rahmen international koordinierter humanitärer Maßnahmen unterstützt,

 

evakuiert und aufgenommen werden. Hierzu gehören auch die Schaffung

 

humanitärer Korridore und medizinische Evakuierungen in Zusammenarbeit mit

 

internationalen Partnern.

 

Außerdem – die Beendigung der repressiven Hochschulpolitik und Wiederherstellung von

 

Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit:

 

Wir fordern ein sofortiges Ende der Einschränkungen von Wissenschafts- und

 

Meinungsfreiheit in Deutschland. Aktuell werden kritische Stimmen zu Israels

 

Vorgehen und seiner Besatzung unter dem Einsatz wissenschaftlich fragwürdiger

 

Antisemitismus-Definitionen diffamiert, Veranstaltungen abgesagt und Proteste –

 

auch Studierendenproteste an Hochschulen – kriminalisiert. Dies beklagte kürzlich

 

auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, in einem

 

Brief an Innenminister Alexander Dobrindt. Eine offene, verfassungsgemäße Debatte

 

muss wieder möglich sein – gerade in der Wissenschaft. Die systematische

 

Repression und Marginalisierung von kritischen und solidarischen Stimmen trägt zur

 

deutschen Mitschuld an bereits begangenen und laufenden israelischen

 

Völkerrechtsverbrechen bei und muss enden.

 

Datum: 21.06.2025

 

Wir stehen für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an Prof. Christine

 

Binzel (christine.binzel@fau.de), Prof. Hanna Kienzler (hanna.kienzler@kcl.ac.uk) oder Dr.

 

Britta Ohm (briohm@uni-mainz.de).

 

Unterzeichner:innen

     

  1. Christine Binzel, Professorin für Volkswirtschaftslehre: Wirtschaft und Gesellschaft des Nahen Ostens, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  2.  

     

  1. Hanna Kienzler, Professorin für Global Health, King’s College London
  2. Britta Ohm, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Institut für Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  3.  

     

  1. Michael Barenboim, Professor für Violine und Kammermusik, Barenboim-Said Akademie, Berlin
  2.  

     

  1. Carmen Becker, Professorin für sozial- und kulturwissenschaftliche Religionsforschung, Leibniz Universität Hannover
  2.  

     

  1. Benjamin Schuetze, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Forschungsgruppenleiter, Arnold Bergstraesser Institut, Freiburg
  2.  

     

  1. Ramis Örlü, Professor für Strömungsmechanik, OsloMet – Oslo Metropolitan University & KTH Royal Institute of Technology, Stockholm
  2.  

     

  1. Dr. Aurelia Kalisky, Centre Marc Bloch Berlin
  2. Ömer Alkin, Professor für Angewandte Medien- und Kommunikationswissenschaften, Hochschule Niederrhein
  3.  

     

  1. Marc Siegel, Professor für Filmwissenschaft, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  2. Ruth Mayer, Professorin für American Studies, Leibniz Universität Hannover
  3. Alisha Heinemann, Professorin in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Universität Bremen
  4.  

     

  1. Schirin Amir-Moazami, Professorin für Islam in Europa, FU Berlin
  2. Dr. Doris Bühler-Niederberger, em. Professorin für Soziologie, Universität Wuppertal
  3. Sabine Broeck, Professorin Emerita für American Studies/ Critical Race Studies, Universität Bremen
  4.  

     

  1. Moritz Klenk, Professor für Kulturwissenschaft, Technische Hochschule Mannheim
  2. Ulrike Bergermann, Professorin für Medienwissenschaft, HBK Braunschweig
  3. Christian Strippel, Weizenbaum-Institut, Berlin
  4. Johanna Ray Vollhardt, Professorin für Sozialpsychologie (Associate Professor of Psychology), affiliiert mit dem Strassler Center for Holocaust and Genocide Studies und Peace and Conflict Studies, Clark University (USA)
  5.  

     

  1. Dr. Marion Detjen, history lecturer, Bard College Berlin
  2. Dr. Alex Müller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Charité Universitätsmedizin Berlin
  3. Robin Celikates, Professor für Philosophie, Freie Universität Berlin
  4. Tahani Nadim, Professorin, Ruhr-Universität Bochum
  5. Felix Anderl, Professor für Konfliktforschung, Philipps-Universität Marburg
  6. Mathieu Ossendrijver, Professor for History of Science in Ancient Near East, Freie Universität Berlin
  7.  

     

  1. Hendrik Süß, Professor für Algebra, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  2. Ger Duijzings, Professor für Sozialanthropologie, mit Schwerpunkt Südost- und Osteuropa, Universität Regensburg
  3.  

     

  1. Friedemann Vogel, Professor für Sozio- und Diskurslinguistik, Universität Siegen
  2. Dr. Benjamin Braun, Assistant Professor, London School of Economics and Political Science
  3.  

     

  1. Wolfram Lacher, Stiftung Wissenschaft und Politik
  2. Hanna Meißner, Professorin für Geschlechterforschung, TU Berlin
  3. Anike Joyce Sadiq, Professorin, Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
  4. Dr. Andreas Krieg, senior lecturer, School of Security Studies, King’s College London, UK
  5. Dr. Dörthe Engelcke, komm. Leiterin des Kompetenzzentrums für das Recht arabischer und islamischer Länder, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
  6.  

     

  1. Agata Lisiak, Associate Professor of Migration Studies, Bard College Berlin
  2. Milena Bister, Vertretungsprofessorin, Humboldt-Universität zu Berlin
  3. Alice von Bieberstein, Vertretungsprofessur Europäische Ethnologie, Humboldt-Universität Berlin
  4.  

     

  1. Florence Vienne, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  2. Aline Oloff, Post-Doc ZIFG, TU Berlin
  3. Prof Dr Hanan Toukan, Middle East Studies, Bard College Berlin
  4. Manuela Boatcă, Professorin für Soziologie und Global Studies, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  5.  

     

  1. Naika Foroutan, Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik, HU Berlin
  2. Wanda Alberts, Professorin für Religionswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover
  3.  

     

  1. Michael Börsch, Professor für Mikroskopie-Methodik, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  2. Anja Bandau, Professorin für Literatur- und Kulturwissenschaft, Romanisches Seminar, Leibniz Universität Hannover
  3.  

     

  1. Jaël In 't Veld, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Bielefeld, erziehungswissenschaftliche Fakultät, AG10 Migrationspädagogik und Rassismuskritik
  2.  

     

  1. Cristina Raffaele, Doktorandin / Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld / Evangelische Hochschule Berlin
  2.  

     

  1. Jens Hübner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Mathematik und Physik der Leibniz Universität Hannover
  2.  

     

  1. Philipp Hagemann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Schulpädagogik, Philipps-Universität Marburg
  2.  

     

  1. Encarnación Gutiérrez Rodriguez, Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Kultur und Migration, Goethe-Universität Frankfurt
  2.  

     

  1. Isabelle Ihring, Professorin für Jugend und Soziale Arbeit, Evangelische Hochschule Freiburg
  2.  

     

  1. Dr. Anja Zorob, Erlangen
  2. Anna Katharina Mangold, Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht, Europa-Universität Flensburg
  3.  

     

  1. Carmen Mörsch, Professorin für Kunstdidaktik, Kunsthochschule Mainz
  2. Cengiz Barskanmaz, Professor für Recht der Sozialen Arbeit, Hochschule Fulda
  3. Dr. Till Grallert, Humboldt-Universität zu Berlin
  4. Mark de Longueville, Professor für Mathematik, HTW Berlin
  5. Rainer Rehak, Dipl.-Inf., Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft, Berlin
  6. Dr. Thomas Hildebrandt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berliner Institut für Islamische Theologie, Humboldt-Universität Berlin
  7.  

     

  1. Markus Schmitz, Associate Professor für Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaften, German Jordanian University, Amman
  2.  

     

  1. Dr. Elisabeth Luggauer, Humboldt-Universität zu Berlin
  2. Manfred Liebel, Prof. a.D. für Soziologie an der Technischen Universität Berlin
  3. Jannis Steinke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, TU Braunschweig
  4. María do Mar Castro Varela, Professorin für Allgemeine Pädagogik und Soziale Arbeit, Alice Salomon Hochschule, Berlin
  5.  

     

  1. Natascha Sadr Haghighian, Professur für Bildhauerei und Installation, Hochschule für Künste Bremen
  2.  

     

  1. Olaf Zenker, Professor für Ethnologie, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  2. Jaar Boskany, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Bielefeld
  3. Uljana Feest, Professorin für Philosophie, Leibniz Universität Hannover
  4. Felix Ackermann, Professor für Public History, FernUniversität in Hagen
  5. Andrea Sick, Professur für Kultur- und Medientheorie, Hochschule für Künste Bremen
  6. Somar Almir Mahmoud, Lektor für Arabisch, Berliner Institut für Islamische Theologie Humboldt-Universität Berlin
  7.  

     

  1. Jocelyn Jasmin Dechêne, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Bielefeld
  2. Dr. Nils Riecken, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Ruhr-Universität Bochum
  3. Dr. Alice Beazer, Postdoctoral Researcher, Technische Universität München
  4. Alexandra Oeser, Professorin für Soziologie, Universität Paris Nanterre und Zentrum Marc Bloch
  5.  

https://drive.google.com/file/d/1sVzBcr6EKIr0JXX2CvX_jT9Yac2Jvnus/view

 

https://drive.google.com/file/d/1SdP4EkSzZuFYyzLbiYgmWcDjjU0PaxCM/view