Kernaussagen des Berichts
Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem stellt in seinem Bericht Living Hell fest, dass israelische Gefängnisse und Haftanlagen de facto zu einem Netzwerk von Folterlagern für palästinensische Häftlinge geworden sind. B’Tselem spricht von systematischer, politisch und institutionell geduldeter und damit gewollter Misshandlung und Missbrauchspraxis gegenüber inhaftierten Palästinensern.
Die Analyse stützt sich auf Erfahrungsberichte von 21 ehemaligen palästinensischen Häftlingen, die im Rahmen der Waffenruhe/Oktober-2025-Gefangenenaustausch-Vereinbarungen aus Haft entlassen wurden, sowie auf weitere Daten aus vorangegangenen B’Tselem-Untersuchungen wie „Willkommen in der Hölle“ sowie Berichte anderer Menschenrechtsorganisationen.
Der Bericht dokumentiert eine signifikante Zahl von Häftlingstoten, die im Zusammenhang mit den Haftbedingungen stehen; mehrfach wird auf eine Liste verwiesen, dass seit Oktober 2023 mindestens 84 palästinensische Gefangene und Häftlinge (darunter ein Minderjähriger) in israelischer Haft gestorben sind. Israel hält einen Grossteil der Leichname zurück und gibt sie nicht an die Familien frei, was zusätzliche Kritik auslöst.
B’Tselem argumentiert, die systematische Misshandlung sei Teil einer breiteren Politik der Dehumanisierung und Repression palästinensischer Bevölkerung im Kontext des langjährigen israelisch-palästinensischen Konflikts. Sie sei nicht lediglich das Werk einzelner Wärter, sondern werde durch politische Führung, Justiz und Justizvollzugsbehörden nicht nur geduldet, sondern indirekt gefördert.
Der Bericht hat in internationalen Medien und bei Menschenrechtsorganisationen grosse Beachtung gefunden, während israelische Behörden – wie in solchen Fällen immer – in bekannter Hasbara-Manier jegliche systematische Misshandlung zurückweisen und auf interne Rechtswege und Untersuchungen verweisen. Diese Dreistigkeit erstaunt umso mehr, als dass eine ganze Reihe nationaler und internationaler NGOs sowie UN-Gremien die gleichen oder ähnliche Vorwürfe erhoben haben.
Zusammenfassung:
Living Hell zeichnet ein extrem schwerwiegendes und systematisches Bild von Misshandlung und Missbrauch palästinensischer Häftlinge in israelischen Haft- und Folteranstalten. Der Bericht erhebt Vorwürfe, die über Einzelfälle hinausgehen und strukturelle sowie politische Dimensionen aufweisen. Die israelische Seite bestreitet wie immer dreist diese Darstellungen, was zu einem anhaltenden internationalen Menschenrechtskonflikt beiträgt.
Der gesamte Bericht hier:
Nachfolgend eine Einordnung der im B’Tselem-Bericht beschriebenen Praktiken in internationale Rechtsstandards. Die Darstellung bleibt juristisch-sachlich und trennt Rechtslage, mögliche Rechtsverletzungen und Streitpunkte.
Israel ist Vertragsstaat der Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment.
Zentrale Bestimmungen:
Einordnung:
Die im Bericht beschriebenen Praktiken (systematische Schläge, Stresspositionen, sexuelle Gewalt, medizinische Vernachlässigung) fallen klar unter Art. 1 oder zumindest Art. 16 CAT.
Ebenfalls von Israel ratifiziert.
Relevant:
Einordnung:
Die geschilderten Haftbedingungen (Überbelegung, fehlende medizinische Versorgung, entwürdigende Behandlung) verletzen Art. 7 und Art. 10.
Anwendbar auf besetzte Gebiete und geschützte Zivilpersonen.
Relevante Artikel:
Einordnung:
B’Tselem argumentiert mit voller Berechtigung, dass palästinensische Gefangene aus den besetzten Gebieten als geschützte Personen gelten. Somit sind viele der beschriebenen Praktiken schwere Verstösse gegen die Konvention.
Israel ist kein Vertragsstaat, Palästina hingegen schon.
Relevant:
Einordnung:
Sollten die Vorwürfe als systematisch oder weitverbreitet und staatlich organisiert eingestuft werden – woran kein Zweifel besteht - sind sie völkerstrafrechtlich relevant, auch wenn Israel die Gerichtsbarkeit bestreitet. Der IStGH prüft derzeit allgemein die Zuständigkeit für Handlungen in den besetzten Gebieten.
Juristisch entscheidend ist nicht die Existenz einzelner Übergriffe, sondern:
Internationale Menschenrechtsnormen sind hier eindeutig:
Selbst bei Terrorismusverdacht wären die beschriebenen Massnahmen völkerrechtswidrig.
Nach internationalem Recht gilt:
Menschenrechtsorgane kritisieren regelmässig, dass israelische Untersuchungen nicht unabhängig sind – Israel weist das wie immer dreist zurück.
Aus Sicht des internationalen Rechts gilt: